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Stuttgart 21

Bahn beginnt mit vorbereitenden Arbeiten für Flughafenanschluss

Luftbild Flughafenbereich
Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) des Landes Baden-Württemberg kann die DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH noch im Februar und somit vor Beginn der Vegetationsperiode Rodungsarbeiten vornehmen, um das Baufeld im Bereich des Planfeststellungsabschnitts (PFA) 1.3a frei machen zu können. Der VGH hatte am 14. Februar Eilanträge der Schutzgemeinschaft Filder e. V. und des Naturschutzbundes Deutschland gegen den Planfeststellungsbeschluss „Stuttgart 21, PFA 1.3a (Neubaustrecke mit Station NBS einschließlich L 1192/L 1204 Südumgehung Plieningen)“ abgelehnt. „Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung und werden nun so schnell wie möglich mit den vorbereitenden Arbeiten für den Flughafenanschluss beginnen“, sagt Manfred Leger, Vorsitzender der Geschäftsführung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH.

Mit seiner Entscheidung vom 14. Februar hat der 5. Senat des VGH die sogenannten Hängebeschlüsse vom 17. Januar aufgehoben. Der VGH hatte diese nun anstehenden Rodungen zur Baufeldfreimachung mit einem so genannten Hängebeschluss untersagt. Dieser sollte verhindern, dass vor einer Entscheidung des Gerichts über die Klage von Projektgegnern gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts vom Juli 2016 der Baumbestand irreversibel entfernt wird.